Antragsberatung
Geschlechter- und Diversitätsdimensionen gelten heute als zentrales Qualitätskriterium von Drittmittelanträgen.
Sowohl die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als auch das EU-Rahmenprogramm Horizon Europe verlangen von Antragstellenden, die Relevanz dieser Aspekte für ihre Forschung zu prüfen und gegebenenfalls in den Antragsunterlagen nachvollziehbar darzustellen – unabhängig von der Disziplin.
Förderinstitutionen erwarten damit von allen Disziplinen eine Relevanzprüfung zur Bedeutung von Geschlecht, sei es, um relevante Dimensionen zu integrieren und damit Gaps in der Forschung zu schließen oder ihre Nichtrelevanz nachvollziehbar zu begründen. Damit wird nicht nur der wissenschaftlichen Exzellenz Rechnung getragen, sondern auch der Anspruch unterstrichen, Forschung für alle Teile der Gesellschaft relevant und nutzbar zu gestalten.
Dieses Vorgehen fordert von Forschenden die Relevanz von Geschlecht und Diversität selbstverständlich zu prüfen und wirft jeweils die Frage auf: Wie lassen sich Geschlecht und Diversität in dem jeweiligen fachlichen Kontext sinnvoll prüfen und einordnen, auch wenn ein Bezug auf den ersten Blick nicht naheliegt?
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